Haus- und Badeordnung: Bad Wimpfen

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Haus- und Badeordnung

1. Zweck

Diese Haus- und Badeordnung soll Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Solebad Bad Wimpfen sicherstellen. Diese Regeln dienen Ihrem Schutz, und sie sollen jedem Gast ein Höchstmaß an Vergnügen und den einwandfreien Zustand unserer Einrichtungen sichern.

Diese Haus- und Badeordnung ist für alle Gäste des Solebad Bad Wimpfen verbindlich. Sie erkennen die geltende Haus- und Badeordnung mit dem Betreten des Schwimmbades verbindlich an. Bitte beachten Sie auch das aktuelle Hygienekonzept wegen der Coronapandemie.

Die aktuelle Haus- und Badeordnung mit den gültigen Hygienemaßnahmen finden Sie hier.

 

2. Einlass und Eintritt

Öffnungszeiten und Tarife macht das Solebad durch Aushang bekannt. Gelöste Eintrittskarten gelten nur am Tag der Lösung.

Der Badegast muss Eintrittskarten oder Zutrittsberechtigungen sowie folgende vom Badbetreiber überlassene Gegenstände

  • Schlüsselband

so verwahren, dass ein Verlust vermieden wird. Insbesondere hat er diese am Körper, z. B. Armband, zu tragen, bei Wegen im Bad bei sich zu haben und nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben liegt bei einem Verlust ein schuldhaftes Verhalten des Badegastes vor. Der Nachweis des Einhaltens der vorgenannten ordnungsgemäßen Verwahrung obliegt im Streitfall dem Badegast.

Gelöste Eintrittskarten nimmt das Solebad Bad Wimpfen nicht zurück, sie können zudem weder verrechnet noch übertragen werden.

Das Solebad Bad Wimpfen übernimmt keine Haftung für den Verlust einer erworbenen Dauerkarten, insbesondere für den verloren gegangenen restlichen Geldwert. Den Verlust umgehend an der Kasse des Solebad Bad Wimpfen melden. Für das Ausstellen der neuen Ersatzkarte erheben wir  € 10,- erhoben.

Die Schließzeiten beziehen sich auf den Zeitpunkt des Verlassens des Hauses. Die Badezeit endet 30 Minuten vor Schließung, d. h. zu diesem Zeitpunkt ist der Badebereich zu verlassen.

Aus betriebstechnischen Gründen kann es vorkommen, dass Teile des Solebad Bad Wimpfen eingeschränkt sind. Wir machen diese Einschränkungen durch Aushang im Empfang des Bades bekannt. Eine Minderung des Eintrittsgeldes gewähren wir, sofern nicht anders angekündigt, nicht.

Der Zutritt ist für Kinder in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet. Dieser hat für ein ruhiges und rücksichtsvolles Verhalten seiner Kinder zu sorgen. Der Zutritt ohne Begleitperson ist erst ab 16 Jahren gestattet. Badebesucher bis 18 Jahre müssen auf Verlangen der Ausweis vorzeigen.

Nur zusammen mit einer volljährigen Begleitperson haben Personen Zutritt,

  • die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen oder an- und auskleiden können.
  • die wegen einer schweren körperlichen oder geistigen Behinderung hilflos sind oder Aufsicht benötigen,
  • die zu Krampf- und Ohnmachtsanfällen neigen.

Keinen Zutritt haben

  • Personen mit meldepflichtigen, übertragbaren Krankheit. Im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden.
  • Personen mit offenen Wunden, Hautausschlägen oder anstoßerregenden Krankheiten.
  • Personen, die betrunken sind oder unter Einfluss berauschender Mittel stehen.
  • Personen mit Tieren.
  • Personen, die aufgrund ihres Verhaltens vom Zutritt ausgeschlossen sind (z. B. die Sicherheit, Ordnung oder den Be­triebsfrieden stören oder trotz Ermahnungen gegen Bestimmungen der Haus- und Ba­deordnung verstoßen).

Nicht zulässig ist das Mitbringen von Gegenständen, die unter Gewalteinwirkung zerbrechen, z. B. Glas, Porzellan etc.

 

3. Aufenthalt

Verweildauer
Die Verweildauer einschließlich Aus- und Ankleidezeit richtet sich nach dem vom Badegast selbst gewählten Tarif. Zur Inanspruchnahme unserer Sonder- bzw. ermäßigten Tarife ist auf Verlangen ein entsprechender Ausweis vorzulegen. Bei Überschreitung der Verweildauer besteht, entsprechend dem Aushang, Nachzahlungspflicht bzw. es wird der Tarif mit dem nächst höheren Zeittakt fällig.

Allgemeines Verhalten
Behandeln Sie die Einrichtungen des Bades pfleglich. Bei missbräuchlicher Nutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Verursacher für den Schaden.

Beachten Sie die guten Sitten und halten Sie die Regeln zur Sicherheit, Ruhe und Ordnung ein. Der Aufenthalt ist nur in üblicher Badebekleidung gestattet.

Achten Sie in den Außenbereichen und unter lichtdurchlässigen Dächern auf einen ausreichenden Hautschutz. Für einen erlittenen Sonnenbrand haftet das Solebad Bad Wimpfen nicht.

Sofern Sie Räume oder Einrichtungen ver­unreinigt oder beschädigt vorfinden, teilen Sie dies bitte sofort dem Personal mit.

Ballspiele sind nicht zulässig.

Folgende Handlungen sind verboten:

  • die Betätigung von Einrichtungen, die nicht ausdrücklich zur Nutzung durch Gäste gekennzeichnet sind, z. B. Fenster-, Lüftungs- und Ventilatoreinrichtungen. Unbefugte Betätigung kann zu weitreichenden Haftpflichtansprüchen führen; eine Anzeige wegen Sachbeschädigung ist nicht ausgeschlossen.
  • das (Aus-)Spucken auf den Boden oder in das Badewasser
  • Abfälle auf den Boden oder in das Badewasser zu werfen
  • die Nutzung von Musikinstrumente-, Tonwiedergabe-, Fernseh-, Film-, Fotogeräte und Fotohandys. Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, störende Geräte sicherzustellen.
  • Das Verteilen von Werbematerial jeder Art.
  • Geldsammlungen jeder Art.
 

Hygiene

Betreten Sie die Barfußgänge, Dusch- und Schwimmräume nicht mit Straßenschuhen.

Jeder Besucher ist verpflichtet, sich vor dem Betreten der Schwimmbecken gründlich zu reinigen. Die Verwendung von Seife außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet.

Hinweis: Verunreinigungen auf der Haut können im Beckenwasser zu hautreizenden Substanzen reagieren. Gründliches Duschen vor und nach dem Bad beugt diesen Hautreizungen vor.

Das Auswaschen von Handtüchern oder sonstigen Kleidungsstücken sowie das Tönen und Färben der Haare ist nicht gestattet.

Verwahren der Wertsachen und Bekleidung
Für die Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen der in die Einrichtung eingebrachten Sachen (z. B. Bekleidung, Wertsachen, Bargeld usw.) haftet das Unternehmen nicht.

  • Führen Sie Wertsachen und Geld nur in minimaler Menge mit.
  • Bewahren Sie Ihre Wertsachen und Geld während des Besuches, in den hierfür vorgesehenen verschließbaren Sicherheitsfächern auf.

Bewahren Sie Ihre Kleidung, während des Besuches in den Schränken der überwachten Umkleidebereiche auf.

 

Nutzung der Becken und Beckeneinrichtungen
Beachten Sie, dass bei mutwilliger Verunreinigung des Beckenwassers der Verursacher die Kosten für die erforderlichen Reinigungsmaßnahmen und den Betriebsausfall trägt mindestens in Höhe von 50,- €.

Die Nutzung von Badeschuhen im Wasser ist nicht zulässig.

Das Springen vom Beckenrand ins Wasser ist nicht zulässig.

Die Nutzung von Schwimmflossen, Taucherbrillen und Schnorchelgeräten bedarf einer gesonderten Erlaubnis durch das Aufsichtspersonal.

Die Nutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) sowie von Schwimm­hilfen erfolgt auf eigene Gefahr.

Bitte nehmen Sie Rücksicht auf andere Badegäste. In folgenden Fällen ist unser Personal angehalten, Personen die nach Ermahnung gegen die Badeordnung verstoßen, zum Verlassen des Bades aufzufordern:

  • Nötigen, bedrängen oder bedrohen anderer Badegäste.
  • Belästigen andere Badegäste, durch eine Schwimmweise, die zu unerwünschten Körperkontakt oder Bespritzen führt.

Beachten Sie das folgendes Verhalten Ihre Gesundheit und die anderer Badegäste gefährdet:

  • Personen ins Wasser zu stoßen.
  • Rennen um die Beckenumgänge.
  • Turnen an den Einstiegsleitern oder anderen Haltestangen.
  • Schwimmen im Sprungbereich während des Sprungbetriebes.

Unser Personal ist angehalten, Personen, die wiederholt gegen die Badeordnung verstoßen, zum Verlassen des Bades aufzufordern.

 

Sitz- und Liegegelegenheiten
Mit dem Lösen einer Eintrittskarte entsteht kein Anspruch auf eine Sitz- oder Liegemöglichkeit. Das Reservieren von Sitz- und Liegeflächen mit Handtüchern, Taschen oder anderen Gegenständen ist nicht gestattet. Unser Personal ist dazu angehalten Gegenstände, die zur Reservierung abgestellt wurden, an der Kasse zu hinterlegen.

Die Gäste haben sich so zu verhalten, dass die Sicherheit und Ordnung sowie die Sauberkeit innerhalb des Freizeitbades nicht gefährdet werden. Jeder Gast hat sich so zu verhalten, dass sich kein anderer Gast belästigt fühlt.

 

Speisen und Getränke
Das Essen und Trinken auf den Beckenumgängen ist nicht gestattet. Nutzen Sie hierfür ausschließlich die vorgesehenen Bereiche.

 

Rauchen
Rauchen im Innen- und Außenbereich des Solebad Bad Wimpfen, ist nicht gestat­tet.

 

Verleih, Verlust und Fundsachen
Verwenden Sie Leihobjekte des Solebad Bad Wimpfen sorgsam. Bei mutwilliger Beschädigung oder Verunreinigung ist eine Gebühr von € 30,- zu entrichten.

Für die sichere Aufbewahrung des Schlüssels zum Garderobenschrank ist der Gast selbst verantwortlich. Während der Nutzung verloren gegangene Spindschlüssel, sofort an der Kasse als verloren melden. Als Ersatz des verlorenen Schlüssels ziehen wir einen Betrag von € 50,- ein.

Fundgegenstände an das Personal abgeben. Das Solebad Bad Wimpfen bewahrt Fundsachen im Kassenbereich 6 Wochen auf. Danach übergeben wir die Fundsachen dem Fundamt.

Nach Betriebsende noch verschlossene Garderobenschränke öffnet das Personal. Den Inhalt der Schränke bewahren wir an der Kasse auf.

 

4. Haftung

Die Badegäste benutzen die Bäder einschließlich ihrer Einrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betrei­bers, die Bäder und Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten.

Jeder Besucher haftet selbst für Schäden, die er durch missbräuchliche Benutzung, schuldhafte Verunreinigung und Verletzungen Dritter oder Beschädigung verursacht hat. Die Geschäftsleitung hat das Recht, zur Sicherung von Schadensersatzansprüchen den Personalausweis einzusehen, gegebenenfalls die vom Verursacher eingebrachten Sachen als Pfand einzubehalten.

Bei schuldhaftem Verlust der gemäß § 4 (3) vom Badbetreiber überlassenen Gegenstände werden folgende Pauschalbeträge in Rechnung gestellt:

  • Schlüsselband: 50,- Euro

Dem Nutzer wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder dass er wesentlich niedriger ist als der Pauschalbetrag.

Für Schäden, die von Kindern herbeigeführt werden, haften die Eltern.

Für die Beschädigung oder das Abhandenkommen der in das Solebad Bad Wimpfen mitgebrachten Sachen übernimmt das Solebad Bad Wimpfen generell keine Haftung.

Die Nutzung des Solebad Bad Wimpfen und aller seiner Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Bei höherer Gewalt, Zufall sowie Mängeln, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet das Solebad Bad Wimpfen nicht.

Jede Haftung der Gesellschaft oder der im Solebad Bad Wimpfen beschäftigten Personen für Vermögens-, Sach- oder Personenschäden, die den Badegästen während der Benutzung der Einrichtung zustoßen, ist ausgeschlossen.

Die Kurverwaltung Bad Wimpfen GmbH & Co. KG Bad Wimpfen haftet nicht für die durch andere Kraftfahrzeuge oder durch Dritte an abgestellten Fahrzeugen verursachten Schäden, für Diebstahl und den Inhalt der Fahrzeuge. Für alle Schäden, auch für die an Parkplatzeinrichtungen angerichteten Schäden, haftet der Schadensverursacher. Auf die aktuelle Parkordnung wird verwiesen.

Bei höherer Gewalt und nicht beeinflussbare Gegebenheiten sowie Mängeln, die auch bei  Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden (z.B. Stromausfall), haftet  das Solebad Bad Wimpfen nicht.

 

5. Sonstiges

Die Mitarbeiter/-innen des Solebad Bad Wimpfen üben gegenüber allen Badbesuchern das Hausrecht aus. Den Anordnungen des Personals ist Folge zu leisten.

Die Mitarbeiter/-innen des Solebad Bad Wimpfen sind berechtigt, Besucher, welche die Sicherheit und Ordnung gefährden, andere Badegäste belästigen und gegen die Bestimmungen dieser Haus- und Badeordnung verstoßen, von der weiteren Nutzung des Bades auszuschließen. Das Eintrittsgeld erstattet das Solebad Bad Wimpfen in solchen Fällen nicht zurück. Bei Nichtbefolgung dieser Anweisungen macht sich der Besucher des Hausfriedensbruchs strafbar.

Wer sich widerrechtlich Zutritt zum Gelände des Solebad Bad Wimpfens verschafft, muss mit einer Strafanzeige rechnen.

Beschwerden, Wünsche oder Anregungen nimmt unser Team gerne entgegen.

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